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Kolumne

Wer zahlt die Beerdigung?

Im Idealfall ist dieses Thema in der Familie kein Tabu. Dann kann man darüber reden, wie sich z.B. die Eltern einmal ihre Beisetzung vorstellen. Bestatter helfen dabei, weil die Beratung für eine Bestattungsvorsorge neben persönlichen Wünschen auch den Kostenrahmen und Zahlungsmöglichkeiten umfasst.

Oft passiert es aber, dass Menschen völlig unvorbereitet in das Thema geraten. Keiner weiß so genau, ob Erd- oder Urnenbestattung gewünscht wurde und wo die stattfinden soll. Die Situation nach einer Todesnachricht ist sehr belastend und emotional. Wenn dann noch unterschiedliche Meinungen und finanzielle Probleme dazu kommen, kann leicht Streit entstehen.

Dabei muss man die Bestattungspflicht und Kostentragungspflicht unterscheiden. Generell sind die Bestattungskosten aus dem Erbe zu bezahlen. Nur wenn dies nicht ausreicht, müssen andere Kostenträger gefunden werden.

Bestattungspflichtig sind die nächsten Angehörigen. Die Reihenfolge legt das Bestattungsgesetz NRW fest. Ehepartner und eingetragene Lebenspartner, Kinder, Eltern, Geschwister usw. sind nacheinander verpflichtet, haben dann aber auch das Recht über Form und Ausgestaltung der Beisetzung zu entscheiden und haften für die Bezahlung. Sind keine Verwandten in kurzer Zeit ausfindig zu machen oder weigern sie sich, einen Bestatter zu beauftragen, muss das Ordnungsamt dies tun. Hier tritt die Ordnungsbehörde in Vorleistung und beauftragt eine schlichte Beisetzung und versucht später, die Kosten zurück zu holen.

Schwieriger wird es in der letzten Zeit auch in unserem Kreis eine Sozialbestattung zu beauftragen. In diesem Fall gibt es Bestattungspflichtige, die die Kosten für die Beerdigung nicht übernehmen können. Sie müssen beim für den Sterbeort zuständigen Sozialamt mit Nachweisen über ihre Vermögenssituation eine Sozialbestattung beantragen. Da die Prüfung oft Zeit erfordert, müsste der Bestatter in Vorleistung treten ohne Sicherheit, ob er Geld von den Angehörigen oder dem Sozialamt bekommt. Hier kann sich ein Bestatter weigern, den Auftrag an zu nehmen.

Deshalb setzt NEST e.V. sich für eine verbindliche Sterbegeldversicherung für alle Bürger ein.

Ihre
Ursula Koch-Traeger
(1.Vorsitzende NEST e.V.)

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