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Fachanwalt für Familienrecht und Erbrecht

Die Bezeichnung „Fachanwalt“ darf nur nach der Verleihung durch die zuständige Rechtsanwaltskammer geführt werden. Erforderlich ist der Nachweis besonderer Kenntnisse  und Erfahrungen im jeweiligen Rechtsgebiet, die in einem besonderen Anerkennungsverfahren geprüft werden.

Gerade wenn Sie sich noch völlig jung und gesund fühlen, sollten Sie Vorsorge treffen für jene Situationen, in der andere für Sie entscheiden müssen, falls sie sich einmal aus gesundheitlichen Gründen selber nicht mehr äußern können. Es gibt viele Vorschläge für Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen. Wir beraten Sie, wie diese Verfügungen und Vollmachten unter juristischen Gesichtspunkten gestaltet sein müssen, damit sie Ihrem Willen entsprechen.

Wer von seinem Arzt von einer schweren Krankheit erfahren hat, macht sich womöglich Sorgen, ob auch die rechtlichen und erbrechtlichen Dinge in seinem Sinne geordnet sind. Unsere Kanzlei steht Betroffenen beratend zur Seite.

In der Sterbebegleitung hat man möglicherweise auf die erbrechtlichen Angelegenheiten zu wenig geachtet. Nun ist ein lieber Angehöriger verstorben und möglicherweise droht eine Auseinandersetzung um die Verteilung des Erbes. Unsere Kanzlei hilft Ihnen mit rechtlichem Rat bei der Umsetzung des letzten Willens, so dass sich niemand übervorteilt fühlen muss. Sollten Erbstreitigkeiten nicht zu vermeiden sein, vertreten wir Ihre Rechte…

Im Rahmen von NEST e.V. bringen wir unser Fachwissen auf Vorträgen zum Thema Erbrecht, Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht in Aktionstagen und Veranstaltungen ein.

Jörg Fricke
Fachanwalt für Familienrecht
Fachanwalt für Erbrecht

Kloster­straße 10
50374 Erftstadt-Lechenich
Telefon (02235) 7 66 88
Email: anwalt-fricke(at)t-online.de
Homepage: www.anwalt-fricke.de

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